AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stronghold Gym Ulm Wilhelmsburg

Stand: September 2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Schons Gym GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Gerhard Schons, Prittwitzstraße 100, 89075 Ulm, mit den Mitgliedern und Kund:innen des Fitnessstudios Stronghold Gym Ulm Wilhelmsburg (nachfolgend „Stronghold Gym“ oder „Studio“) Prittwitzstraße 100, 89075 Ulm. 

1.2 Der Begriff “Mitglied” beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen, sowie staatliche Einrichtungen), die aufgrund eines mit Stronghold Gym geschlossenen Mitgliedsvertrags Zugang zu auf einen Zeitraum begrenzten Leistungen des Stronghold Gyms erhalten. Hierzu zählen auch Personen, die sich im Prozess des Vertragsabschluss befinden, bspw. Personen, die sich zu einem Probetraining angemeldet haben.

1.3 Der Begriff “Kund:in“ beschreibt jene Person, die über die Website des Stronghold Gym eine Leistung gebucht hat, die nicht unter Ziffer 1.2 beschrieben ist, unabhängig ihres Geschlechts.

1.4 Das Mitglied / der / die Kund:in muss bei Abschluss des Vertrages das 18. Lebensjahres vollendet haben und geschäftsfähig sein.

1.5 Abweichende AGB des Mitglieds / des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Gesundheitshinweise 2.1 Das Stronghold Gym hilft gezielt fitter zu werden. Aber Achtung: Unser Training ersetzt keinen Arztbesuch oder eine medizinische Behandlung. Wir behandeln keine Krankheiten. Wir versprechen keine Heilung oder bestimmte Ergebnisse (§ 611 BGB).
2.2 Mitglieder und Kund:innen sollen sich bei gesundheitlichen Problemen und Krankheiten immer zuerst mit einem Arzt/Ärztin absprechen, ob bei uns trainiert werden kann.
2.3 Mitglieder und Kund:innen müssen im Anamnesebogen ehrlich über ihre Gesundheit und ihr Leben berichten. Sie müssen dem Gym sagen, wenn sie krank sind oder Medizin nehmen. Der Anamnesebogen wird Teil jedes Vertrags.
2.4 Wer erkältet ist oder sich schlecht fühlt, soll nicht trainieren. Das schützt alle Beteiligten.

3. Leistungen

Die genauen Leistungsbestandteile, zeitliche Rahmen, sowie der Veranstaltungsort aller genannten Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung auf der Website, dem jeweils aktuellen Wochenplan und insbesondere der konkreten Buchung / Vertrag des Mitglieds.

3.1 Leistungsdiagnostik

Stronghold Gym bietet umfassende sportwissenschaftliche Leistungsdiagnostik an (unter anderem Laktattestung, Testung Kraftausdauer, Testung Maximalkraft, Functional Movement & Flexibilität, oder Ernährungsberatung). Aktuelle Angebote sind er Website zu entnehmen. Testungen werden von kompetenten Trainer:innen in festgelegten Schritten durchgeführt und anhand von Referenzwerten ausgewertet.

3.2 Trainingspläne

Trainer:innen des Stronghold Gym entwickeln und aktualisieren hochpersonalisierte Trainingspläne auf Grundlage von den Zielen der jeweiligen Person und ggf. vorliegender Leistungsdiagnostik. 

3.3 Stronghold Mitgliedschaft 

Kern des Stronghold Gym ist eine allumfassende sportwissenschaftlich fundierte Fitnessbetreuung anzubieten.

3.2 Open Gym Mitgliedschaft

Für regelmäßigen Zugang zu ausschließlich unangeleiteten Training (Open Gym) in den Räumlichkeiten des Stronghold Gyms kann eine Open Gym Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Das Open Gym kann beliebig oft nach Buchung eines freien Trainingsslots über die von Stronghold eingesetzte Applikation (Web-App/App) genutzt werden. Je Open Gym Trainingstermin können maximal 6 Mitglieder trainieren. Die Trainingszeiten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Wochenplan und umfassen mindestens zwei 2x 90 min pro regulärem Tag. 

3.4 Workshops

Das Stronghold Gym bietet in unregelmäßigen Abständen zeitlich begrenzte Workshops an. Diese können in Zusammenarbeit mit externen Trainer:innen durchgeführt werden. Inhalt und Umfang des jeweiligen Workshops werden gesondert ausgeschrieben.

3.5. Einzelcoaching

Es besteht weiterhin die Möglichkeit 1-1 Betreuung durch einen unserer Trainer:innen zu erhalten.

4. Vertragsschluss

4.3 Einzelbuchungen

Einzelbuchungen von Leistungen werden über die Stronghold Gym Website getätigt. Dies schließt auch ein einmaliges kostenloses Probetraining für Interessierte ein, wo im Einzelgespräch die von Stronghold Gym durchgeführte Leistungsdiagnostik, Trainingsmethoden und weitere Details erläutert werden. 

Nach Auswahl der gewünschten Leistung auf der Website öffnet sich ein Kalender mit den zur Auswahl stehenden Terminen. Für die Buchung des Termins nutzen wir Calendly, dessen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen gelten. Sofern der Kunde auf einen Termin geklickt hat, wird er aufgefordert seinen vollständigen Namen, E-Mail-Adresse sowie ggf. Kreditkartendaten für den Zahlungsdienstleister Stripe anzugeben. Es gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise des Zahlungsdienstleisters. Durch das Anklicken einer mit „Termin buchen“ gekennzeichneten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Bestellung ab. Vor dem Klick auf diese Schaltfläche werden dem Kunden die von ihm getätigten Eingaben in einer Bestellübersicht angezeigt. Die Annahme des Angebots wird dem Mitglied mittels einer Bestätigungsmail durch Stronghold Gym erklärt und damit ist der Vertrag geschlossen. Die Buchung wird von Stronghold Gym gespeichert und der Kunde erhält mit der Bestätigungsmail eine Bestellübersicht Vertragsdokument nebst dieser AGB und Datenschutzerklärung übersendet. Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt für den Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht, hierüber wird das Mitglied beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.

4.2 Mitgliedschaften

Vertragsabschlüsse für Mitgliedschaften finden grundsätzlich vor Ort im Studio über ein Endgerät des Studios statt. Bei Online-Vertragsabschlüssen ohne Vorort Kontakt gilt für das Mitglied das gesetzliche Widerrufsrecht, hierüber wird das Mitglied beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.

Der Vertragsabschluss von Stronghold oder Open Gym Mitgliedschaften wird über CognitoForms ausgeführt. Dort kann das Mitglied die gewünschte Mitgliedschaft anhand des gewünschten Leistungsumfangs auswählen. Im nächsten Schritt wird das Mitglied zur Eingabe einer E-Mail-Adresse, sowie weiterer persönlicher Daten aufgefordert und unterzeichnet den Vertrag digital. Am Ende des Formulars werden dem Kunden die von ihm getätigten Eingaben in einer Bestellübersicht angezeigt. Durch Absenden des Formulares gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Die Annahme des Angebots wird dem Mitglied mittels einer Bestätigungsmail durch Stronghold Gym erklärt und damit ist der Vertrag geschlossen. Der Vertragstext wird von Stronghold Gym gespeichert und das Mitglied erhält mit der Bestätigungsmail das Vertragsdokument nebst dieser AGB und Datenschutzerklärung übersendet. 

Zusammen mit der Bestätigungsmail erhält das Mitglied einen Link zu dem Mitgliedsverwaltungssystem Gymly. Dort muss es Zahlungsdaten und ein Passwort hinterlegen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Einzelbuchungen

Einzelbuchungen können nur per Kreditkarte gezahlt werden und sind sofort fällig. Bei Zahlungen im Rahmen von Einzelbuchungen sind die notwendigen Zahlungsdaten im Eingabeformular des Zahlungsdienstleister Stripe einzugeben (Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canla Dock, Bublin, D02 H210, Irland). Es gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise des Zahlungsdienstleisters.

5.2 Mitgliedsverträge 

Bei Zahlungen im Rahmen von Mitgliedschaften ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend. Hierfür muss Stronghold Gym ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das Mitglied muss seine Bankdaten in das entsprechende Formular des Zahlungsdienstleister Adyen angeben (Ayden B.V,. PO Box 10095, 1001 EB Amsterdam, Niederlande). Adyen unterliegt der Aufsicht der niederländischen Zentralbank als Zahlungsinstitut und erfüllt alle Richtlinien über Zahlungsdienste der Europäischen Kommission. Es gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise des Zahlungsdienstleisters.

Wird eine einmalige Zahlung vereinbart ist, wird der Mitgliedsbeitrag sofort fällig. Sofern eine monatliche Zahlung und mit dem Mitglied nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge und vereinbarten Gebühren jeweils im Voraus zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat im Voraus fällig. Der jeweils fällige Betrag wird am ersten Werktag eines Monats vom Konto abgebucht. Sofern ein Mitgliedsvertrag nicht zum Kalendermonatsersten geschlossen wird, wird der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat am Tag des Vertragsabschlusses fällig und mit dem nächsten fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft kann der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

5.3 Beitragsanpassungen

Sofern mit dem Mitglied monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart sind, ist Stronghold Gym berechtigt, diesen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht wird. Die Erhöhung des monatlichen Mitgliedsbeitrags ist hierbei auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Anpassung der monatlichen Mitgliedsbeiträge wird Stronghold Gym dem Mitglied in Textform mitteilen. Die Preiserhöhung wird ab dem Monat wirksam, der auf den Monat folgt, in dem die Erklärung zugegangen ist. Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz ermäßigen, so ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Mit der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes tritt die Ermäßigung des monatlichen Mitgliedsbeitrags ein.

Weiterhin ist ein monatlicher Mitgliedsbeitrag bei Vertragsabschluss stets ein gestaffelter Mitgliedsbeitrag. Stronghold Gym ist berechtigt den vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um einen Betrag in Höhe von 5 EUR inkl. USt pro abgelaufenem Vertragsjahr zu erhöhen. Das Recht zur Erhöhung steht Stronghold Gym nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn bzw. seit der letzten Preisanpassung zu. Stronghold Gym ist es gestattet, die Preisanpassung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt jedoch nur für die Zukunft geltend zu machen. Sofern Stronghold Gym von dem Preisanpassungsrecht Gebrauch macht, wird dies dem Mitglied spätestens 6 Wochen vor Geltung des angepassten Preises durch eine Nachricht an die von ihm mitgeteilte Mail-Anschrift mitgeteilt. Dem Mitglied steht wegen der Geltendmachung oder Abbuchung des höheren Staffelmitgliedsbeitrages kein Kündigungsrecht zu, eine Kündigung aus anderen Gründen unberührt bleibt. Ein Preisanpassungsrecht von Stronghold Gym gemäß Ziffer 6.4.1 wird von dieser Vereinbarung der Staffelbeiträge nicht berührt.

5.4 Zahlungsbedingungen für vor Ort Leistungen

Im Stronghold Gym erfolgt ein bargeldloser Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen. In Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z.B. Kaffee etc.) werden direkt vom jeweiligen Konto belastet oder zusammen mit dem monatlich fälligen Betrag eingezogen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste. 

5.5 Zahlungsverzug

Stronghold Gym behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten. Sofern eine SEPA-Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist Stronghold Gym berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom SEPA-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der Stronghold Gym aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastungskosten entstandenen zu verlangen; dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat. Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens drei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlende Beiträge sofort fällig.

5.6 Zurückweisung von Zahlungen

Im Falle einer Zurückweisung einer SEPA Überwesigun / Kreditkartenabbuchen verpflichtet sich der Kunde den fälligen Betrag sowie alle weiteren Kosten für in Anspruch genommene Zusatzleistungen/Gebühren/Pauschalen zu zahlen. Außerdem ist die Schons Gym GmbH berechtigt, Ersatz der durch die Zurückweisung der Buchung entstandenen Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern der Kunde die Zurückweisung der Abbuchung nicht zu vertreten hat.

5.7 Zahlungsrückforderung

Zahlungen können grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn Kund:innen / Mitglieder die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. 

6. Nutzungsbedingungen

6.1 Nutzungsumfang und Zusatzleistungen

Das Mitglied oder der / die Kund:in dürfen das Stronghold Gym so nutzen, wie es in Ihrem Vertrag steht. Für Extra-Angebote muss eventuell mehr bezahlt werden. Mitgliedschaften können nicht an andere weitergegeben werden.

6.2 Anmeldepflicht und Terminübersicht

Grundsätzlich ist eine Anmeldung für alle Kurse / OpenGym / Einzelleistungen notwendig. Terminübersicht und Anmeldung erfolgt über die Stronghold Gym Website oder App. Probetraining und Einzelleistungen können davon abweichen.

6.3 Zugang Räumlichkeiten

Kund:innen mit Einzelleistungen erhalten durch das Vorzeigen der Buchungsbestätigungsmail und Personalausweis Zutritt zum Stronghold Gym. Mitglieder erhalten mit der Mitglieds Smartphone App Gymly einen personalisierten QR-Code (Zutrittsmedium). Ohne Zutrittsmedium darf der Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Leistungen verweigert werden.

6.4 Verhaltensregeln

Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Nach dem Training sind Flächen von genutzten Trainingsgeräten zu säubern. Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden. Anweisungen des Stronghold Gym-Personals sind zu befolgen.

6.5 Getränke, Substanzen und Rauchverbot

Mitbringen und Verzehr von Getränken in unzerbrechlichen Behältnissen sind innerhalb des Stronghold Gyms gestattet. Ausgeschlossen davon sind alkoholische Getränke, leistungssteigernde Substanzen (bspw. Anabolika), sowie Suchtgifte. 

6.6 Begleitpersonen und gewerbliche Trainingsdienstleistungen

Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Kindern oder Tieren ist nicht erlaubt. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Stronghold Gym ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.7 Kundenparkplätze

In der Nähe des Studios existieren öffentliche Parkplätze. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.

6.8 Öffnungszeiten

Öffnungszeiten entsprechen den öffentlichen Aushängen bzw. Angaben auf der Website. Die jeweiligen Kurs- / Open Gym Zeiten können dem auf der Website und der Gymly-App veröffentlichen Wochenplan entnommen werden.

6.9 Feiertage, Wartungs- oder Reparaturarbeiten

Das Stronghold Gym ist berechtigt für gesetzliche Feiertage sowie zusätzlich für bis zu 20 Kalendertage im Jahr vollständig zu schließen. Weiterhin können Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend gesperrt werden. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.

7. Stornierung, Kündigung und Ruhezeiten

7.1 Stornierungsregelungen

Sofern das Mitglied an einem Kurs oder Open Gym Trainingsslot nicht teilnehmen kann, muss es sich mindestens 24 Stunden vorher von dem Trainingsslot über die Gymly App, telefonisch oder per E-Mail abmelden, ansonsten können für die Trainingseinheit 25€ in Rechnung gestellt werden. Einzelleistungen haben gesondert vereinbarte Stronierungsregelungen.

7.2 Terminabsagen durch das Studio

Bei einer Terminabsage von Kursen/Trainingsslots durch das Stronghold Gym können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Nicht stattgefundene Kurstermine werden dem Mitglied gutgeschrieben und können durch Absprache / Umbuchung mit dem Studio innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt werden.

7.3 Ruhezeiten

Mitgliedschaften können monatsweise bis zu 6 Monate pausiert werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit.

7.4 Regelungen bei längerer Trainingsunfähigkeit

Kann sich ein Mitglied aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch das Fitnesstraining an den Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.

7.5 Kündigung Prozess

Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie kann per Brief an die Schons Gym GmbH, Prittwitzstraße 100, 89075 Ulm oder per E-Mail erklärt werden. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Studio-Webseite bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Buchungen einer Einzelleistung von Kunden können nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.6 Kündigungsfristen

Verträge sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

8. Haftung

8.1 Instandhaltung und Sicherheit der Einrichtungen

Stronghold Gym wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. 

8.2 Haftungsumfang des Studios

Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.

Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Wertsachen und persönliche Gegenstände

Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.

8.4 Sorgfaltspflichten von Mitgliedern / Kund:innen

Das Mitglied / der / die Kund:in verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.

8.5 Haftung bei Weitergabe des Zutrittmediums

Das Mitglied/ der Kunde haftet gegenüber dem Stronghold Gym für jeden durch die unzulässige Weitergabe des Zutrittsmediums/ Buchungsbestätigungsmail entstandenen Schaden. Darüber hinaus sind, für den Fall, dass ein Dritter das Zutrittsmedium des Mitglieds/ die Bestätigungsmail des Kunden verwendet, die Handlungen des Dritten, dem Mitglied/ dem Kunden so zuzurechnen, als wären es seine eigenen. Es sei denn, das Mitglied/ der Kunde kann einen Missbrauch glaubhaft darlegen.

9. Datenschutz

Stronghold Gym verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages oder mit Einwilligung des Mitglieds erhoben und verarbeitet (Art. 6 abs. 1 a) und b) DSGVO). Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen über die Verarbeitung der Mitgliederdaten und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und auf der Studio-Website einsehbar sind. Die Datenschutzinformation ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.

10. Schlussbestimmungen, Änderungen dieser AGB

10.1 Änderungen der AGB

Stronghold Gym ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Unter Hauptleistungspflichten werden die Pflichten verstanden, die eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner prinzipiell vertrauen dürfen. Das Mitglied wird von Stronghold Gym über die Änderungen in Kenntnis gesetzt und dem Mitglied wird die Gelegenheit gegeben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach der Inkenntnissetzung zu widersprechen. Stronghold Gym wird das Mitglied besonders darauf hinweisen, dass bei Ausbleiben eines Widerspruchs die Änderungen wirksam werden. 

10.2 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

10.3 Nebenabreden

Nebenabreden zum Mitgliedsvertrag oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.

10.4 Beschwerdemanagement und Streitbeilegung

Bei Beschwerden kann sich das Mitglied jederzeit an Stronghold Gym oder auch an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

– ENDE DER AGB –

Widerrufsrecht

Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Dienstleistung, die an einem festgelegten Termin stattfinden, kein Widerrufsrecht. Dies gilt insbesondere auch für die Buchungen für Testungen, die für ein spezifisches Datum und eine bestimmte Uhrzeit vereinbart wurden.

Als Verbraucher steht dem Kunden bei einer online gebuchten Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehre wir Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht. 


Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Unternehmen

Schons Gym GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Gerhard Schons,

Prittwitzstraße 100,,

89075 Ulm

widerruf@strongholdgym.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat das Studio Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Studio dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Studio einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Anteil wird für die bis zum Eingang des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, berechnet.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


An:

Schons Gym GmbH,

vertreten durch den Geschäftsführer Felix Gerhard Schons,

Prittwitzstraße 100,,

89075 Ulm

widerruf@strongholdgym.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

gebucht am 


Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
(*) Unzutreffendes streichen.