AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stronghold Gym Ulm Wilhelmsburg

1. Geltung der AGB, Vertragspartner, Minderjährige

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Schons Gym GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Gerhard Schons, Prittwitzstr. 100, 89075 Ulm, mit den Mitgliedern des Fitnessstudios -Stronghold Gym Ulm Wilhelmsburg (nachfolgend „Stronghold Gym“ oder „Studio“) Prittwitzstraße 100, 89075 Ulm. Das Stronghold Gym bietet verschiedene Kurse in Kleingruppen-Training, sportwissenschaftliche Untersuchungen mit Trainingsplan Entwicklung,  sowie ein freies Training in den Kursräumen (OpenGym) an.

1.2 Der Begriff “Mitglied” beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die aufgrund eines mit Stronghold Gym gesonderten geschlossenen Vertrages, unabhängig ihres Geschlechts, berechtigt sind, dass Stronghold Gym zu nutzen, aber auch jene Personen, die beabsichtigen einen Vertrag abzuschließen und sich im Prozess des Vertragsabschlusses befinden.

1.3. Das Mitglied muss bei Abschluss des Vertrages das 18. Lebensjahres vollendet haben und vollgeschäftsfähig sein.

1.4 Abweichende AGB des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht

2. Leistung

2.1 Die Kurse in Kleingruppen (bis 8 Teilnehmer) und das OpenGym Training dienen dem Auf- und Ausbau der individuellen Fitness, wobei das Training in den Kursen immer auf die jeweiligen teilnehmenden Mitglieder des Kurses angepasst werden. Stronghold Gym und das Mitglied bestimmen ein auf die Fitness      und Ziele des Mitglieds angepasstes Training. Schwerpunkte im Training liegen auf Krafttraining, Mobilitätstraining und Training der kardiovaskulären Fitness.

2.1.1 Kurse für Krafttraining

In Kursen für das Krafttraining wird mit dem Mitglied an seiner allgemeinen Kraftfähigkeit gearbeitet. Hierbei ist nicht nur das reine Maximalkrafttraining gemeint, sondern alles Aspekte der Kraft: Maximalkraft, Hypertrophie, Kraftausdauer und Intra- und intermuskuläre Koordination

2.1.2 Kurse für Mobilität/Stabilität

Die Mobilitäts-Kurse beinhalten Moblilitäts- und Stabilitäts-Workouts. Das Mobilitäts-/Stabilitätstraining beinhaltet: dynamisches und statisches Stretchen, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation, Foam Rolling (Übungen mit Fasziellenrollen), Functional Range Conditioning (Dehnung mit Gewichten), Core Stability Training und Propriozeptives Training sowie fokussierte Gelenkstabilität und Balance.

2.1.3 Cardio/ HiiT/ Enduarance (kardiovaskuläre Fitness)

Es werden Workouts durchgeführt, welche die Herzfrequenz in die Höhe treiben. Es wird fokussiert im aeroben und anaeroben Bereich trainiert.

2.1.4 OpenGym

Das OpenGym dient dem freien Training um auch unangeleitet trainieren zu können. Das OpenGym beinhaltet weder einen personalisierten Plan erstellt von einem Trainer, noch eine Betreuung von jenem.

2.2 In Abständen von 3 Monaten beginnend mit dem Vertragsschluss wird ein regelmäßiges Screening des Mitglieds vorgenommen. Hierbei werden initial folgende Tests durchgeführt (im Verlauf in kondensierter Form): Functional Movement Screen und Beweglichkeit, Laktattest, Test der Kardiovaskuläre Ausdauer, Maximalkrafttest und Kraftausdauer.

2.3 Die Leistungsbestandteile der Kurse, der zeitliche Rahmen, die Dauer sowie der Veranstaltungsort ergeben sich aus der Beschreibung auf der Website und der konkreten Buchung des Mitglieds.

2.4 Die Trainer von Stronghold Gym werden die ihnen zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum größtmöglichen Nutzen der Mitglieder einsetzen. Die konkrete Ausgestaltung des Trainings obliegt dem jeweiligen Trainer. Das Trainingskonzept kann jederzeit angepasst werden, um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, die Übungen und den Grad der Schwierigkeit an das Niveau Mitglieder anzupassen.

2.5 Die vereinbarten Trainingsleistungen verstehen sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Heil- oder Erfolgsversprechen werden nicht abgegeben.

3. Zustandekommen des Vertrages

Stronghold Gym bietet Mitgliedern die Möglichkeit, Mitgliedsverträge online oder im Studio zu schließen.

3.1 Vertragsabschluss im Studio

Bei einem Vertragsabschluss im Studio füllt das Mitglied gemeinsam mit einem Stronghold Gym-Mitarbeiter vor Ort das Antragsformular digital aus. Ein Vertrag kommt durch ebenfalls durch Unterschrift des Mitglieds auf einem Antragsformular zustande. Stronghold Gym übersendet dem Mitglied das Vertragsdokument nebst AGB per E-Mail.

3.2 Online-Vertragsabschluss

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Mitgliedsvertrag online abzuschließen. Hierzu ist es erforderlich, dass das Mitglied über einen Account bei Gymly verfügt. Sofern das Mitglied bereits einen Mitgliedsaccount bei Gymly verfügt, kann es sich dort anmelden und dann das Studio auswählen und so dann einen Vertrag abschließen. Sollte das Mitglied über keinen Accont bei Gymly verfügen, wird es über die Website von Stronghold Gym zu dem Partner Gymly weitergeleitet. Dort kann das Mitglied den gewünschten Tarif auswählen. Im nächsten Schritt wird das Mitglied zur Eingabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts sowie weiterer persönlicher Daten aufgefordert. Durch das Anklicken einer mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ gekennzeichneten Schaltfläche gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab; gleichzeitig wir für das Mitglied bei Gymly ein Benutzer-Konto angelegt. Vor dem Klick auf diese Schaltfläche werden dem Kunden die von ihm getätigten Eingaben in einer Bestellübersicht angezeigt. Jedes Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrags wird von der Plattform Gymly als Erklärungsbote direkt über den Admin-Bereich und/oder automatisch per E-Mail an Stronghold Gym weitergeleitet. Die Annahme des Angebots wird dem Mitglied mittels einer Bestätigungsmail durch Stronghold Gym erklärt und damit ist der Vertrag geschlossen. Der Vertragstext wird von Stronghold Gym gespeichert und das Mitglied erhält mit der Bestätigungsmail das Vertragsdokument nebst dieser AGB übersendet. Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt für das Mitglied das gesetzliche Widerrufsrecht, hierüber wird das Mitglied beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.

4. Nutzung des Stronghold Gym, Studioregeln

4.1 Das Mitglied ist berechtigt, das Stronghold Gym in dem Umfang und die Leistungen zu nutzen, die im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden.

4.1.1 Auf Grundlage      der Testungen legen das Mitglied und Stronghold Gym fest, welche Kurse das Mitglied besuchen soll. Für die Teilnahme an einem Kurs ist es erforderlich, dass das Mitglied zu dem jeweiligen Kurs angemeldet ist. Die Anmeldung zu den Kursen kann in Absprache mit Stronghold Gym über das Studio direkt vorgenommen werden.      Sofern das Mitglied an einem gebuchten Kurs in der Kalenderwoche nicht teilnehmen kann, muss es sich mindestens 24 Stunden vor dem Training von dem Kurs abmelden bzw. den Kurs absagen. Die so nicht verbrauchte Trainingseinheit kann das Mitglied innerhalb der Kalenderwoche nachholen, sofern freie Kapazitäten in anderen Kursen vorhanden sind. Die Buchungen hierfür können über die Gymly-App vorgenommen werden.

4.1.2 Bei einer Terminabsage durch das Stronghold Gym können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Trainingseinheiten werden in der Gymly-App gutgeschrieben und können innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt werden.

4.2 Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Stronghold Gym erhoben werden. Das Mitglied hat die Anweisungen des Stronghold Gym-Personals zu befolgen.

4.3 Das Stronghold Gym hat montags bis freitags von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr und an den Wochenenden von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet und kann in diesen Zeiträumen vom Mitglied genutzt werden.

4.4 Das Stronghold Gym ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 14 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.

4.5 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Stronghold Gyms gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Ferner ist es nicht gestattet im Stronghold Gym zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.

4.6 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder barfuß ist nicht gestattet.

4.7 Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.

4.8 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Kindern oder Tieren ist nicht erlaubt.

4.9 Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss oder beim Online-Vertragsabschluss in der Gymly-App einen personalisierten QR-Code (Zutrittsmedium). Durch diesen QR-Code erhält das Mitglied Zutritt zum Studio. Ohne das Vorzeigen eines validen      QR-Codes oder individuellen Terminbestätigung ist ein Zutritt zum Stronghold Gym nicht erlaubt     . Ohne Vorlage des QR-Codes darf dem Mitglied der Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigert werden.

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie der individualisierte OR-Code sind nicht auf Dritte übertragbar. Jedes Mitglied muss für den Einlass sein eigenes Zutrittsmedium benutzen.            

Das Mitglied haftet gegenüber dem Stronghold Gym für jeden durch die unzulässige Weitergabe des Zutrittsmediums entstandenen Schaden. Darüber hinaus sind, für den Fall, dass ein Dritter das Zutrittsmedium des Mitglieds verwendet, die Handlungen des Dritten, dem Mitglied so zuzurechnen, als wären es seine eigenen. Es sei denn, das Mitglied kann einen Missbrauch glaubhaft darlegen.

4.10 Kundenparkplätze, werden vom Stronghold Gym nicht zur Verfügung gestellt. In der Nähe des Studios existieren öffentliche Parkplätze, die vom Mitglied genutzt werden können. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.

4.11 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Stronghold Gym ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde

5. Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise

5.1 Bei Abschluss des Mitgliedsvertrages kann das Mitglied sich für die Bezahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge und Gebühren/Pauschalen zwischen den Zahlungsmethoden SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte entscheiden.

5.1.1 Sofern das Mitglied sich für eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren entscheidet, ist es verpflichtet Stronghold Gym ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hierfür sind die Bankdaten in das entsprechende Formular einzugeben.

5.1.2 Sofern das Mitglied sich für eine Kreditkartenzahlung entscheidet, wird es nach Abschluss des Mitgliedsvertrages zu einer externen Seite unseres Zahlungsdienstleisters Adyen      weitergeleitet. Für die Zahlung per Kreditkarte benötigt das Mitglied die 16-stellige Kartennummer, den Gültigkeitszeitraum der Kreditkarte sowie die Prüfziffer. Die Kartenabrechnung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister.

5.2 Sofern eine monatliche Zahlung und mit dem Mitglied nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge und vereinbarten Gebühren/Pauschalen jeweils im Voraus zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat im Voraus fällig. Der jeweils fällige Betrag wird      am ersten      Werktag eines Monats vom Konto abgebucht bzw. wird die Kreditkarte in Höhe des jeweils fälligen Betrages belastet. Sofern ein Mitgliedsvertrag nicht zum Kalendermonatsersten geschlossen wird, wird der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat am Tag des Vertragsabschlusses fällig und mit dem nächsten fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen bzw. die Kreditkarte belastet. Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft kann      der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden. Im Stronghold Gym erfolgt ein bargeldloser Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen. In Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z.B. Personal Training, Kaffee etc.) werden zusammen mit dem monatlich fälligen Betrag eingezogen      oder direkt vom jeweiligen Konto belastet. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.

5.3.1 Sofern eine Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist Stronghold Gym berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der Stronghold Gym aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstandenen Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.

5.3.2 Im Falle einer Zurückweisung einer Kreditkartenabbuchen verpflichtet sich das Mitglied den fälligen Mitgliedsbeitrag sowie alle weiteren Kosten für in Anspruch genommene Zusatzleistungen/Gebühren/Pauschalen zu zahlen. Außerdem ist die Stronghold Gym berechtigt, Ersatz der durch die Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung entstandenen Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung nicht zu vertreten hat.

5.4 Stronghold Gym behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

5.5 Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens drei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlende Beiträge sofort fällig.

5.6 Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn das Mitglied kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch das Fitnesstraining an den Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.

6. Vertragsdauer, Kündigung

6.1 Das Mitglied kann beim Abschluss eines Vertrages zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten sind abhängig von dem gewählten Vertrag.

6.2 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und erstmals von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie kann per Brief an die Schons Gym GmbH, Prittwitzstraße 100, 89075 Ulm oder per E-Mail erklärt werden. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Studio-Webseite bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Beitragsanpassungen

Sofern mit Mitglied monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart sind, ist Stronghold Gym berechtigt, diesen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht wird. Die Erhöhung des monatlichen Mitgliedsbeitrags ist hierbei auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Anpassung der monatlichen Mitgliedsbeiträge wird Stronghold Gym dem Mitglied in Textform mitteilen. Die Preiserhöhung wird ab dem Monat wirksam, der auf den Monat folgt, in dem die Erklärung zugegangen ist. Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz ermäßigen, so ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Mit der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes tritt die Ermäßigung des monatlichen Mitgliedsbeitrags ein.

8. Testing/Gesundheit

8.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung des Studios soll Testing des Mitglieds erfolgen, um seinen individuellen Trainingsplan erstellen zu können.

8.2 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.

8.3 Das Mitglied verpflichtet sich weiter, alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sowie trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und das Studio insbesondere auf      bestehende Krankheiten oder Medikamente hinzuweisen, die das Training beeinflussen könnten. Das Mitglied füllt gemeinsam mit dem Studio im Rahmen des Testings einen Anamnesebogen aus, welcher Teil des Vertrags wird.

8.4 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Stronghold Gym wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.

9.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.

9.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.

9.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.

9.6 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.

10. Datenschutz

10.1 Stronghold Gym verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages oder mit Einwilligung des Mitglieds erhoben und verarbeitet (Art. 6 abs. 1 a) und b) DSGVO). Die Daten werden in digitaler Form gespeichert und in eine cloudbasierte Mitgliedersoftware sowie weiteren Trainingssoftware und Apps gespeichert.

10.2 Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen über die Verarbeitung der Mitgliederdaten und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und im Studio einsehbar sind. Die Datenschutzinformation ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

11.2 Nebenabreden zum Mitgliedsvertrag oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.

11.3 Bei Beschwerden kann sich das Mitglied jederzeit an Stronghold Gym oder auch an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

–  ENDE DER AGB –

Widerrufsrecht


Als Verbraucher steht dem Kunden bei einer online gebuchten Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehre ich Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht.


Widerrufsbelehrung


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Unternehmen

Schons Gym GmbH,

vertreten durch den Geschäftsführer Felix Gerhard Schons,

Prittwitzstraße 100,

89075 Ulm

info@strongholdgym.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat das Studio Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Studio dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Studio einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Anteil wird für die bis zum Eingang des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, berechnet.

Muster-Widerrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


An:

Schons Gym GmbH,

vertreten durch den Geschäftsführer Felix Schons     ,

Prittwitzstraße 100

89075 Ulm

info@strongholdgym.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


gebucht am


Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum


(*) Unzutreffendes streichen.