Allgemeine Geschäftsbedingungen Schons Gym GmbH

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Schons Gym GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Gerhard Schons, Prittwitzstraße 100, 89075 Ulm, über die Nutzung der von ihr betriebenen Fitness- und Trainingsangebote, insbesondere der unter der Bezeichnung „Stronghold Gym“ geführten Standorte.

1.2 

Kund:in ist jede natürliche oder juristische Person, die mit Stronghold Gym einen Vertrag über die Inanspruchnahme von Einzelleistungen oder laufende Nutzungsverträge abschließt. 

1.3 

Der jeweils konkret genutzte Standort sowie Inhalt, Umfang, Dauer, zeitliche Rahmenbedingungen, Vergütung und Veranstaltungsort der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.

1.4
Der / die Kund:in muss bei Abschluss des Vertrages das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sein.

1.5
Abweichende AGB von Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Gesundheitshinweise

2.1
Das Stronghold Gym hilft gezielt fitter zu werden. Das Training ersetzt keinen Arztbesuch oder eine medizinische Behandlung. Es werden keine Krankheiten behandelt, keine Heilung und keine bestimmten Ergebnisse versprochen (§ 611 BGB).

2.2
Kund:innen müssen im Anamnesebogen wahrheitsgemäße Angaben über ihre Gesundheit und ihren Alltag machen. Änderungen des Gesundheitszustands (z.B. Erkrankungen, neue Medikamente) sind dem Studio mitzuteilen. Der Anamnesebogen wird Teil jedes Vertrages.

2.3
Kund:innen sollen sich bei gesundheitlichen Problemen oder bekannten Krankheiten immer zuerst mit einem Arzt / einer Ärztin absprechen, ob ein Training im Stronghold Gym möglich und sinnvoll ist.

3. Leistungen

Der Leistungskatalog des Stronghold Gyms umfasst folgende Leistungsbereiche:

  1. a) diagnostische Leistungen (z. B. Leistungsdiagnostik, Tests, Analysen)
  2. b) Betreuungs- und Coachingleistungen (z. B. Trainingsbetreuung, Coaching, Trainingsplanung im Einzel- und Gruppenformat)
  3. c) Nutzung der Trainingsumgebung (Trainingsräume und Ausstattung zur eigenverantwortlichen Nutzung)
  4. d) Kurse / Workshops (zeitlich begrenzte Gruppenangebote)
  5. e) Probetermine und Kombinationsangebote für alle benannten Leistungen
  6. f) Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln (z.B. Proteinshakes, Riegel, Snacks)
  7. g) Verkauf von Trainingsmaterialien.

Alle Angebote werden von qualifizierten Trainer:innen nach etablierten Verfahren erbracht und gegebenenfalls anhand geeigneter Referenzwerte ausgewertet. Genauere Leistungsbeschreibungen erfolgen auf der Website, Buchungssystem und insbesondere dem jeweiligen Vertragstext.

4. Vertragsschluss

4.1 Einzelbuchungen

Einzelbuchungen von Leistungen werden in der Regel über die Stronghold-Gym-Website getätigt. 

Nach Auswahl der gewünschten Leistung auf der Website öffnet sich ein Formular mit den zur Auswahl stehenden Terminen, Eingabefelder für Namen, E‑Mail‑Adresse sowie ggf. weitere Kontaktdaten und Kreditkartendaten für den Zahlungsdienstleister. Für die Buchung des Termins nutzt Stronghold Gym den Dienst Calendly und den Zahlungsdienstleister Stripe, deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise gelten.

Durch das Anklicken einer mit „Termin kostenpflichtig buchen“ gekennzeichneten Schaltfläche gibt die Kund:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Vor dem Klick auf diese Schaltfläche werden die getätigten Eingaben in einer Bestellübersicht angezeigt. 

Die Buchung wird von Stronghold Gym gespeichert und die Annahme des Angebots wird der Kund:in mittels Bestätigungsmail (eine Bestellübersicht bzw. ein Vertragsdokument nebst dieser AGB und aktueller Datenschutzerklärung) bestätigt; damit ist der Vertrag geschlossen.

Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt für Verbraucher:innen das gesetzliche Widerrufsrecht; hierüber wird die Kund:in beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.

4.2 Laufende Nutzungsverträge

Vertragsabschlüsse von Nutzungsverträgen für den regelmäßigen Zugang zu Leistungen („Abonnement“ oder “Mitgliedschaft”) finden grundsätzlich vor Ort im Studio über ein Endgerät des Studios statt. Bei Online-Vertragsabschlüssen ohne Vor-Ort-Kontakt gilt das gesetzliche Widerrufsrecht; hierüber wird beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.

Der Vertragsabschluss wird über ein Formular ausgeführt. Dort können Kund:innen die gewünschten Leistungsumfang auswählen. Im nächsten Schritt wird zur Eingabe einer E‑Mail-Adresse sowie weiterer persönlicher Daten aufgefordert; anschließend unterzeichnet die Kund:in den Vertrag. Für die digitale Verwaltung verwendet Stronghold Gym die Dienstleister Cognito Forms und Octiv, deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise gelten.

Am Ende des Formulars werden Kund:innen die getätigten Eingaben in einer Bestellübersicht angezeigt. Durch Absenden des Formulars gibt die Kund:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines laufenden Nutzungsvertrages ab. Der Vertragstext wird von Stronghold Gym gespeichert und die Kund:in erhält mit der Bestätigungsmail das Vertragsdokument nebst dieser AGB und aktuellen Datenschutzerklärung; damit ist der Vertrag geschlossen.

Zusammen mit der Bestätigungsmail erhält die Kund:in einen Link zum Kundenverwaltungssystem. Dort sind Zahlungsdaten und ein Passwort zu hinterlegen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Zahlungsdienstleister

Stronghold Gym nutzt als Zahlungsdienstleisters Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland). Gegebenenfalls werden Beträge über Verwaltungsprogramme im Namen vom Stronghold Gym eingezogen. Es gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise des Zahlungsdienstleisters. 

5.2 Zahlungsbedingungen für vor Ort Leistungen

Im Stronghold Gym erfolgt ein bargeldloser Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen. In Anspruch genommene Zusatzleistungen oder Waren (z.B. Trainingsmaterialien, Kaffee etc.) werden über den Zahlungsdienstleister direkt vom jeweiligen Konto belastet oder zusammen mit dem monatlich fälligen Betrag eingezogen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste. Für Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Geöffnete oder angebrochene Lebensmittel und Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen. Vor Ort zubereitete Produkte (z.B. Proteinshakes) sind zum sofortigen Verzehr bestimmt und können nicht zurückgegeben werden.

5.3 Einzelbuchungen

Einzelbuchungen sind sofort fällig. Zahlung ist nur mit den online zur Auswahl stehenden Zahlungsmodalitäten möglich. 

5.4 Laufende Nutzungsverträge

Bei Zahlungen im Rahmen von laufenden Nutzungsverträgen ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend. Hierfür muss Stronghold Gym ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Kund:innen müssen Bankdaten in das entsprechende Formular des Zahlungsdienstleisters weitergeben.

Wird eine einmalige Zahlung vereinbart, wird der jeweilige Betrag sofort fällig. Sofern eine monatliche Zahlung vereinbart ist, werden die monatlichen Zahlungen und vereinbarten Gebühren jeweils im Voraus zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der jeweils fällige Betrag wird am ersten Werktag eines Monats vom Konto abgebucht.

Sofern ein Vertrag nicht zum Kalendermonatsersten geschlossen wird, wird der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat am Tag des Vertragsabschlusses fällig und mit dem nächsten fälligen monatlichen Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung des Vertrages kann der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat des Vertragsverhältnisses mit dem Zahlungsbetrag des Vormonats fällig gestellt werden.

5.5 Beitragsanpassungen

Wird der gesetzliche Umsatzsteuersatz geändert, ist Stronghold Gym berechtigt, die laufende Zahlungsbeträge entsprechend anzupassen. Die Anpassung ist auf den Umfang der Umsatzsteueränderung beschränkt. Stronghold Gym informiert hierüber in Textform; die Änderung wird ab dem Monat wirksam, der auf die Mitteilung folgt. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigen sich der laufende Zahlungsbetrag entsprechend.

Im Übrigen kann Stronghold Gym der Kund:in Änderungen der Beiträge anbieten. Eine Beitragsänderung wird nur wirksam, wenn die Kund:in ihr ausdrücklich zustimmt (z.B. durch Bestätigung per E‑Mail, in der App oder durch Unterzeichnung eines neuen Vertrags).

Reagiert die Kund:in nicht oder lehnt es die Änderung ab, gelten die bisherigen Beiträge weiter. Stronghold Gym kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5.6 Zahlungsverzug

Stronghold Gym behält sich das Recht vor, Kund:innen im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern die Kund:in diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung; hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

Sofern eine SEPA-Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist Stronghold Gym berechtigt, keinen weiteren Gebrauch vom SEPA-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der Stronghold Gym aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstandenen Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern die Kund:in die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.

Gerät die Kund:in schuldhaft mit einem Betrag in Verzug, der mindestens zwei monatlichen Beiträgen entspricht, ist Stronghold Gym nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Gesetzliche Rechte von Stronghold Gym wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

5.7 Zurückweisung von Zahlungen

Im Falle einer Zurückweisung einer SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung oder Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich die Kund:in, den fälligen Betrag sowie alle weiteren Kosten für in Anspruch genommene Zusatzleistungen / Gebühren / Pauschalen zu zahlen.

Außerdem ist die Schons Gym GmbH berechtigt, Ersatz der durch die Zurückweisung der Buchung entstandenen Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern die Kund:in die Zurückweisung der Abbuchung nicht zu vertreten hat.

5.8 Zahlungsrückforderung

Werden vertraglich geschuldete Leistungen vom Studio ordnungsgemäß angeboten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Entgelten, wenn die Kund:in diese Leistungen aus eigenen Gründen nicht in Anspruch nimmt. Gesetzliche Rückforderungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

6. Nutzungsbedingungen

6.1 Nutzungsumfang und Zusatzleistungen

Kund:innen dürfen das Stronghold Gym so nutzen, wie es im jeweiligen Vertrag vereinbart ist. Für zusätzliche Angebote können gesonderte Entgelte anfallen. Alle Verträge sind personengebunden und dürfen nicht auf Dritte übertragen werden.

6.2 Anmeldepflicht und Terminübersicht

Trainingseinheiten sowie die eigenverantwortliche Nutzung der Trainingsräume finden in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Terminübersicht und Buchung erfolgen über die Stronghold-Gym-Website und/oder die jeweils eingesetzte App. Abweichungen (z.B. Probetrainings oder besondere Veranstaltungen) werden gesondert bekanntgegeben.

6.3 Digitale Trainingsdokumentation / Trainingsportal

Zur Darstellung, Bereitstellung und Dokumentation individueller Trainingspläne sowie zur Erfassung von Trainings- und Verlaufsdaten (z.B. Übungs-, Satz-/Wiederholungs-, Gewichts- und Notizdaten) kann Stronghold Gym zusätzlich ein digitales Trainingsportal bzw. eine Software zur Trainingsdokumentation einsetzen. Näheres zur Datenverarbeitung und den eingesetzten Dienstleistern ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.

6.3 Zugang zu den Räumlichkeiten

Kund:innen mit Einzelleistungen erhalten durch das Vorzeigen der Buchungsbestätigungs Email und eines amtlichen Ausweisdokuments Zutritt zum Stronghold Gym.

Kund:innen mit laufenden Nutzungsverträgen (Mitgliedschaften) erhalten über die Mitglieds-Smartphone-App ein personalisiertes Zutrittsmedium (z.B. QR‑Code). Ohne gültiges Zutrittsmedium darf der Zutritt zum Studio sowie die Nutzung gebuchter Leistungen verweigert werden.

6.4. Zugangsverweigerung aufgrund von Krankheitssymptomen

Wer erkältet ist, ansteckend krank ist oder sich allgemein nicht wohl fühlt (z.B. Fieber, starker Husten, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden), soll nicht trainieren. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten. 

Wenn aus Sicht des Stronghold Gym Personals Anzeichen bestehen, dass durch die Teilnahme am Training erhebliche gesundheitliche Risiken für die betreffende Person oder andere entstehen können, ist Stronghold Gym berechtigt, den Zutritt zu den Räumlichkeiten oder die Teilnahme am Training im Einzelfall zu verweigern. In diesem Zusammenhang kann Stronghold Gym Personal in zumutbarem Umfang geeignete Maßnahmen zur Einschätzung des Gesundheitszustands anbieten (z.B. freiwillige Temperaturmessung).

6.5 Verhaltensregeln

Während des Trainings ist geeignete Sportkleidung zu tragen. Nach dem Training sind Kontaktflächen der genutzten Trainingsgeräte zu säubern. Hanteln und Scheiben sind nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablageflächen zurückzubringen. Anweisungen des Stronghold-Gym-Personals sind zu befolgen.

6.6 Getränke, Substanzen und Rauchverbot

Das Mitbringen und der Verzehr von Getränken in unzerbrechlichen Behältnissen sind innerhalb des Stronghold Gyms gestattet. Ausgeschlossen sind alkoholische Getränke, leistungssteigernde Substanzen (z.B. Anabolika) sowie sonstige Suchtmittel. In den Räumlichkeiten des Studios gilt Rauchverbot.

6.7 Begleitpersonen und gewerbliche Trainingsdienstleistungen

Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Kindern oder Tieren ist nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich anders angekündigt.

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Stronghold Gym ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.8 Kundenparkplätze

In der Nähe des Studios existieren öffentliche Parkplätze. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.

6.9 Öffnungs- und Trainingszeiten

Die aktuellen Öffnungs- und Trainingszeiten des Stronghold Gym ergeben sich aus dem jeweils gültigen Wochenplan auf der Website und in der App.

Stronghold Gym ist berechtigt, Öffnungs- und Trainingszeiten im zumutbaren Umfang anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig in der App, auf der Website und/oder im Studio bekanntgegeben.

6.10 Feiertage, Wartungs- oder Reparaturarbeiten

Stronghold Gym kann an gesetzlichen Feiertagen sowie für notwendige Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder Betriebsferien schließen oder Teilbereiche vorübergehend sperren.

Bei vorübergehenden Schließungen von insgesamt bis zu 14 Kalendertagen pro Kalenderjahr zusätzlich zu gesetzlichen Feiertagen besteht kein Anspruch auf Beitragserstattung.

Bei darüber hinausgehenden vollständigen Schließungen von mehr als 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen erhalten Kund:innen eine zeitanteilige Gutschrift oder eine entsprechende Verlängerung der Nutzungsdauer. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Stornierung und Kündigung

7.1 Stornierungsregelungen

Sofern Kund:innen an einer gebuchten Leistung nicht teilnehmen können, ist eine rechtzeitige Absage erforderlich. Absagen können über die eingesetzte App, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim Stronghold Gym.

Die Stornierungsfristen und Ausfallpauschalen richten sich nach der Art der gebuchten Leistung zur anteiligen Deckung entgangener Umsätze und der Trainer-Bereitstellungskosten:

  1. a) Betreute Gruppen Trainingseinheiten: Stornierungsfrist mindestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin. Ausfallpauschale bei verspäteter oder unterlassener Absage: 30 €.
  2. b) Eigenverantwortliche Nutzung der Trainingsräume: Stornierungsfrist: mindestens 6 Stunden vor dem gebuchten Zeitfenster. Ausfallpauschale bei verspäteter oder unterlassener Absage: 15 €.
  3. c) Einzelbuchungen mit erhöhtem Planungsaufwand (z.B. Fitness Profiling, Leistungsdiagnostik, Einzeltraining, etc.): Stornierungsfrist: mindestens 48 Stunden vor dem gebuchten Termin. Ausfallpauschale bei verspäteter oder unterlassener Absage: 50 % des gebuchten Leistungspreises, mindestens jedoch 50 €.

Kund:innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.2 Terminabsagen durch das Studio

Bei einer Terminabsage von Kursen oder Trainingsslots durch Stronghold Gym können keine weitergehenden Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Nicht stattgefundene Kurstermine werden Kund:innen gutgeschrieben und können durch Absprache / Umbuchung mit dem Studio eines angemessenen Zeitraums innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses nachgeholt werden.

7.3 Kündigungsprozess

Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie kann per Brief an die Schons Gym GmbH, Prittwitzstraße 100, 89075 Ulm oder per E‑Mail erklärt werden.

Kündigungen können alternativ auch über die auf der Studio-Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder per Messenger-Dienst sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Buchungen einer Einzelleistung durch Kund:innen können nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.4 Kündigungsfristen

Laufende Nutzungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungsmonats (regelmäßig des Kalendermonats) gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Stronghold Gym.

8. Haftung

8.1 Instandhaltung und Sicherheit der Einrichtungen

Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und möglichst sicheren Trainingsablauf zu gewährleisten.

8.2 Haftungsumfang des Studios

Das Studio haftet nur für Schäden

  1. die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

  2. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Studios oder eines gesetzlichen Vertreters / einer gesetzlichen Vertreterin oder Erfüllungsgehilf:in beruhen, sowie

  3. in Fällen der Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).

Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Wertsachen und persönliche Gegenstände

Die Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigungen von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.

Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Ablagen begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

Die Ablagen und / oder Spinde dürfen von Kund:innen nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat die Kund:in zu tragen.

8.4 Sorgfaltspflichten von Kund:innen

Kund:innen verpflichten sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen.

Beschädigungen, die nicht auf gewöhnlicher Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, werden auf Kosten derjenigen Person behoben, die sie schuldhaft verursacht hat.

Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.

8.5 Haftung bei Weitergabe des Zutrittsmediums

Kund:innen haften gegenüber Stronghold Gym für jeden durch die unzulässige Weitergabe des Zutrittsmediums bzw. der Buchungsbestätigungsmail entstandenen Schaden.

Für den Fall, dass ein Dritter das Zutrittsmedium der Kund:in verwendet, werden dessen Handlungen der Kund:in zugerechnet, als wären es eigene Handlungen, es sei denn, die Kund:in kann einen Missbrauch glaubhaft darlegen.

8.6 Haftung bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln

Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich, vor dem Verzehr die Zutatenlisten und Allergeninformationen zu prüfen. Stronghold Gym haftet nicht für gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund von Unverträglichkeiten oder Allergien, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten erfüllt wurden.

9. Datenschutz

Stronghold Gym verarbeitet die personenbezogenen Daten von Kund:innen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Vertrages oder mit Einwilligung der Kund:in erhoben und verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO).

Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen über die Verarbeitung der Kundendaten und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und auf der Studio-Website einsehbar sind.

Die Datenschutzinformation ist nicht Teil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Studio und der Kund:in und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.

10. Schlussbestimmungen, Änderungen dieser AGB

10.1 Änderungen der AGB

Stronghold Gym ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit

  1. a) die Änderung erforderlich ist, um die AGB an Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen,
  2. b) die Änderung lediglich redaktioneller Art ist oder
  3. c) die Änderung technische oder organisatorische Abläufe betrifft, ohne das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zum Nachteil der Kund:in zu verändern.

Änderungen der Beiträge, des Leistungsumfangs oder sonstiger Hauptleistungspflichten sind von dieser Klausel nicht erfasst und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Kund:in.

Stronghold Gym wird die Kund:in über beabsichtigte Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informieren. Die Mitteilung enthält einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn die Kund:in nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Widerspricht die Kund:in, gelten die bisherigen AGB fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

10.3 Nebenabreden

Nebenabreden zu Verträgen oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.

10.4 Beschwerdemanagement und Streitbeilegung

Bei Beschwerden können sich Kund:innen jederzeit an Stronghold Gym wenden (z.B. per E-Mail an info@strongholdgym.de oder postalisch an die in diesen AGB genannte Adresse).

Das Studio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder verpflichtet noch bereit.

– ENDE DER AGB –

Widerrufsrecht

Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Dienstleistung, die an einem festgelegten Termin stattfinden, kein Widerrufsrecht. Dies gilt insbesondere auch für die Buchungen für Testungen, die für ein spezifisches Datum und eine bestimmte Uhrzeit vereinbart wurden.

Als Verbraucher steht dem Kunden bei einer online gebuchten Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehren wir Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht. 


Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Unternehmen

Schons Gym GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Gerhard Schons,

Prittwitzstraße 100,

89075 Ulm

widerruf@strongholdgym.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat das Studio Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Studio dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Studio einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Anteil wird für die bis zum Eingang des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, berechnet.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


An:

Schons Gym GmbH,

vertreten durch den Geschäftsführer Felix Gerhard Schons,

Prittwitzstraße 100,

89075 Ulm

widerruf@strongholdgym.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

gebucht am 


Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

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